Supervision Für LSB in Ausbildung dient unter anderem, wenn Sie :
- die vorgeschriebenen Stunden an Supervision für das Erlangen des Gewerbescheins benötigen.
- einen aktuellen Fall fachlich reflektieren wollen.
- bemerken, dass Themen der KlientInnen Ihnen so nahe gehen, dass es ihren Alltag oder Ihre Professionalität einschränkt.
- fachliche Fragen haben.
- das Gefühl haben, dass Ihre Work-Life-Balance aus dem Gleichgewicht gerät.
- sie sich fachlich weiterentwickeln und erweitern möchten.
- sie denken, dass Sie sich aktuell mit KlientInnen im Kreis drehen.
Um den Gewerbeschein für die Lebens-und Sozialberatung zu bekommen, sind mindestens 100 nachgewiesene Supervisionseinheiten (Einzel- und Gruppensupervision), davon mindestens zehn Einzelsupervisionseinheiten gefordert.
Als zertifiezierte Lehr-Supervisorin [nach Gewerbeordnung von 2006 §4. Abs.(4) 1a+b] biete ich im Rahmen der LSB Ausbildung Gruppensupervision und Einzelsupervison an.
Einzeltermine nach telefonischer Vereinbarung oder schriftlich unter “Kontakt”
Aktuelle Gruppenangebote finden Sie unter “Aktuell”
Die Supervision für LSB in Ausbildung wird Ihnen von mir so schriftlich bestätigt, dass es für die Anmeldung des Gewerbes Gültigkeit hat.
Aktuelle Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die
Zugangsvoraussetzungen für das reglementierte Gewerbe der Lebens-
und Sozialberatung (Lebens- und Sozialberatungs-Verordnung): https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20002563&FassungVom=2006-03-31